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Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung ist unter anderem wegen der nachfolgenden Punkte wieder in der Diskussion:
- In einigen Bundesländern wird eventuell ein Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung durchgesetzt.
- Im BML gibt es eine Arbeitsgruppe, die eine bereits vor einigen Jahren gegebene Empfehlung, aus der landwirtschaftlichen Verwertung auszuscheiden, wiederholt hat. Diese Empfehlung wird die Meinungsbildung im BML beeinflussen.
- Eventuell erhalten wir ein Gütesiegel für den konventionellen Landbau, das die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung ausschliessen wird.
- Die Anforderungen an die Verwertung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft werden steigen - und damit natürlich auch die Kosten.
- In der Schweiz ist die landwirtschaftliche Verbringung seit Anfang 2003 verboten worden. Die anfallenden Schlämme werden in der Schweiz, Frankreich und Deutschland verbrannt.
Vor dem Hintergrund eines auf Dauer erforderlichen vorbeugenden Verbraucher- und Bodenschutzes ist eigentlich damit zu rechnen, dass dieser Verwertungsweg zukünftig nicht mehr zur Verfügung steht.
Da Sie als Kommune oder als Klärschlammbeseitigungspflichtiger auch die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten haben, müssen Sie sich bereits jetzt um eine Notfallstrategie kümmern. Eine zweite Verwertungsschiene sollte zumindest konzeptionell vorhanden sein. Hierbei können wir Ihnen kostenfrei behilflich ein:
Die für einen Vorschlag notwendigen Angaben, können Sie uns auf verschiedenen Wegen durchgeben:
- Telefon: 02159/912687
- Fax: 02159/912688
- Email: luedicke@umweltmakler.de
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