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Teerpappen

 

Übernahme von Teerpappen

 

Am Standort Berlin wird  Anlage für die Aufbereitung der folgenden Abfallarten betrieben:

Abfallarten:
Dachpappe AVV 170302  Bitumengemische
Dachpappe AVV 170303* Kohlenteer- und teerhaltige Produkte


Annahmebedingungen:
Einhaltung sowie Zustimmung der Annahmebedingungen zur Entsorgung von Dachpappe (siehe Anlage)
Öffnungszeiten der Anlage: Mo - Fr 6.00 - 20.00 Uhr,
Die Annahme beschränkt sich auf Dachpappe entsprechend o.g. AVV-Schlüssel
Die Entsorgungsanlage besitzt den Verwerterstatus.
Die Anlage ist gemäß §7 Abs. 1 Nr.1 Nachweisverordnung freigestellt, d.h. Entsorgungsnachweise werden im privilegierten Verfahren erstellt.
Vor der Anlieferung benötigen wir einen Entsorgungsnachweis gemäß den Vorgaben des KrW-/AbfG und der NachwV für gefährliche Abfälle. Gemäß betrieblicher Regelung ist für die Anlieferung von bitumenhaltiger Dachpappe ein vereinfachter Nachweis zu führen.

Unterscheidung teerhaltige und bitumenhaltige Dachpappe
Vor der Anlieferung muss eine Analyse des konkret zu entsorgenden Abfalls auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach EPA-Methode erstellt werden. Die Dachpappen, die weniger als 100 mg/kg TS PAK enthalten, werden der Abfallart „Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen" (AS 170302) zugeordnet. Diese sind nicht gefährliche Abfälle.

Falls kein Nachweis vorliegt oder wenn der PAK-Gehalt (nach EPA-Methode) des Abfalls den Wert von 100 mg/kg TS überschreitet, ist die Dachpappe teerhaltig und somit der Abfallart „Kohlenteer und teerhaltige Produkte" (AS 170303*) zuzuordnen. Es handelt sich dann um einen gefährlichen Abfall.
 

Unsere Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: 02159/912687

Fax: 02159/912688

Email: luedicke@umweltmakler.de

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Klaus Lüdicke - Der Umweltmakler, Meerbuscherstr. 191, 40670 Meerbusch
Tel.: 02159/912687 Fax: 02159/912688
Email: webmaster@umweltmakler.de
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