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Übernahme von Teerpappen
Am Standort Berlin wird Anlage für die Aufbereitung der folgenden Abfallarten betrieben:
Abfallarten: Dachpappe AVV 170302 Bitumengemische Dachpappe AVV 170303* Kohlenteer- und teerhaltige Produkte
Annahmebedingungen: Einhaltung sowie Zustimmung der Annahmebedingungen zur Entsorgung von Dachpappe (siehe Anlage) Öffnungszeiten der Anlage: Mo - Fr 6.00 - 20.00 Uhr, Die Annahme beschränkt sich auf Dachpappe entsprechend o.g. AVV-Schlüssel Die Entsorgungsanlage besitzt den Verwerterstatus. Die Anlage ist gemäß §7 Abs. 1 Nr.1 Nachweisverordnung freigestellt, d.h. Entsorgungsnachweise werden im privilegierten Verfahren erstellt. Vor der Anlieferung benötigen wir einen Entsorgungsnachweis gemäß den Vorgaben des KrW-/AbfG und der NachwV für gefährliche Abfälle. Gemäß betrieblicher Regelung ist für die Anlieferung von bitumenhaltiger Dachpappe ein vereinfachter Nachweis zu führen.
Unterscheidung teerhaltige und bitumenhaltige Dachpappe Vor der Anlieferung muss eine Analyse des konkret zu entsorgenden Abfalls auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach EPA-Methode erstellt werden. Die Dachpappen, die weniger als 100 mg/kg TS PAK enthalten, werden der Abfallart „Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen" (AS 170302) zugeordnet. Diese sind nicht gefährliche Abfälle.
Falls kein Nachweis vorliegt oder wenn der PAK-Gehalt (nach EPA-Methode) des Abfalls den Wert von 100 mg/kg TS überschreitet, ist die Dachpappe teerhaltig und somit der Abfallart „Kohlenteer und teerhaltige Produkte" (AS 170303*) zuzuordnen. Es handelt sich dann um einen gefährlichen Abfall.
Unsere Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 02159/912687
Fax: 02159/912688
Email: luedicke@umweltmakler.de
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